Baskenland
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Ohne Wahl 100 Prozent in baskischen Gemeinden für die Volkspartei

Schon bevor die Kommunalwahlen am 25. Mai in Spanien durchgeführt werden, hat die regierende Volkspartei (PP) in 15 baskischen Ortschaften die Wahl mit 100 Prozent gewonnen. Dies ist das Ergebnis der Entscheidung der Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs in Madrid. Der hat am Wochenende per Federstrich fast 250 baskische Wählerlisten in der "Autonomen Baskischen Gemeinschaft" und der Provinz Navarra annulliert.

Da in 15 Gemeinden, wegen der fast 100prozentigen Übereinstimmung mit der linken Unabhängigkeitsbewegung nur noch die PP antritt, wird sie automatisch zum Wahlsieger. In diesem Jahr hat die Partei von Ministerpräsident José María Aznar deshalb so viele Kandidaturen im Baskenland aufgestellt wie niemals zuvor. In zehn Gemeinden von Navarra werden wohl gar keine Gemeinderatswahlen stattfinden, weil dort nun keine Liste mehr kandidiert, sollte das Verfassungsgericht die Entscheidung bestätigen. Heute wurde dort gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.

Wieder einmal ging es sehr schnell, wenn es darum ging, den Willen von Aznar umzusetzen, 20 Prozent der baskischen Wähler auszuschließen. 61 Bürgermeister wird die linke Unabhängigkeitsbewegung nach dem 25. Mai wohl nicht mehr stellen, 882 Gemeinderäte der zweit stärksten baskischen politischen Organisationen werden aus dem Versammlungen verbannt. Für spanische Richter gibt es weder Feiertage noch Wochenende, wenn die Regierung eines ihrer Projekte umsetzen will. Andererseits müssen schon namhafte tonnenschwere Drogendealer, wie vor wenigen Tage, frei gelassen werden, weil ihnen in vier Jahren kein Prozeß gemacht wurde. Doch dahinter steht wahrscheinlich zudem, daß sowohl die Volkspartei und die Guardia Civil massiv in den Drogenhandel verwickelt ist.

Die Richter am Sondergericht haben erklärt, bei den Listen handele es sich um "Klone" der im März auf Antrag der Regierung verbotenen Partei Batasuna (Einheit) oder einer ihrer angeblichen Vorgänger. Hatte die Staatsanwaltschaft, in Spanien ein Ministerium, die Annullierung von 249 Listen gefordert, gaben die Richter dem Antrag in 241 Fällen statt. Einziges Kriterium war, ob auf den Listen Menschen kandidierten, schon einmal für eine der verbotenen Parteien aufgestellt waren.

Damit etwas Butter bei die Fische kam, mußte in der letzten Woche noch "Udalbiltza" (Rat der Gemeindevertreter) dran glauben. Zunächst wurden vier Büros der ersten gesamtbaskischen Versammlung geschlossen und acht Menschen verhaftet. Am Tag darauf sprach der Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof, Baltasar Garzón, ein vorläufiges Verbot gegen Udalbiltza aus. Es soll sich bei dem 1999 gegründeten Rat, um eine Organisation der ETA handeln. Etliche dieser "ETA-Organisationen" hat Garzón in den letzten fünf Jahren schon verboten, obwohl ihm der Nachweis bisher in keinem Fall gelungen ist. Udalbiltza wurde nun zur ETA hinzu definiert, weil die acht Verhafteten Mitglieder von Udalbiltza an der Gründung der Wählervereinigungen beteiligt waren. Letztlich geht es darum die Annullierung der Listen propagandistich zu stützen.

Deshalb fiel es Garzón gerade jetzt vor den Wahlen ein, die 1999 gegründete Organisation auf einmal der ETA zuzurechnen. Klar ist damit auch, daß die moderaten Nationalisten, der baskische Nationalistmus an sich, auf die Verbotsliste rückt, schließlich haben sich an der Gründung von Udalbiltza alle baskischen Parteien beteiligt. So haben alle Beteiligten noch einmal herausgestellt, daß es keine Versammlung der ETA ist, schließlich haben die moderaten Nationalisten als oberstes Ziel die Zerschlagung der ETA. Da es um die Absicherung der Annullierung der Wählerlisten ging, verzichtet Garzón gar darauf, die fünf Tage der Kontaktsperre zu nutzen, in der oft "Geständnisse" herbei gefoltert werden. Denn die Entscheidung, die acht Verhafteten wegen "Mitgliedschaft in der ETA" in Haft zu nehmen, stand so dem Sondergericht für die Annullierung der Listen genauso zur Verfügung, wie die sogenannten Ermittlungsergebnissen, die angeblich zu der Polizeiaktion geführt hatten. Daß es diesmal anders ist als bei Organisationen der linken Unabhängigkeitsbewegung, also das Garzón irgend etwas vorzuweisen hätte, was die Verbindung zur ETA beweist, kann schon jetzt getrost ins Reich der Fabeln verwiesen werden.

An zwei Beispielen sei dies stellvertretend erklärt. 2000 ließ Garzón mit gleichem Vorwurf 20 Mitglieder von Ekin zum Teil als "ETA?Chefs" verhaften. Er behauptete die Gruppe, die sich auf der Ebene der Dörfer und Stadtteile für ein sozialistisches Baskenland eingesetzt hat, sei ein wesentlicher Teil der ETA. Seither spricht er nur noch von einer sogenannten "ETA-EKIN. Völliger Schwachsinn urteilten ein Jahr danach seine Richterkollegen und ließen die EKIN-Mitglieder frei, denn für die Behauptungen gab es keine Beweise: "Bei den untersuchten Handlungen durch dieses Gericht existierte kein Hinweis auf eine Verwicklung zwischen ETA und EKIN ." Es ließen sich weder "Kontakte, Versammlungen noch ein Informationsaustausch mit der bewaffneten Bande belegen, obwohl die Angeschuldigten über Monate stark überwacht worden sind", urteilte der Nationale Gerichtshof. Doch nur zwei Stunden nach dem Urteil Verbot Garzón Ekin. Ebenfalls zu unrecht, wie seine Kollegen später urteilten.

Noch deutlicher wurde es bei der Internationalismusorganisation Xaki von Batasuna. Etliche Mitglieder wurden ebenfalls 2000 verhaftet und etwa ein Jahr danach frei gelassen. Die Begründung liest sich wie eine Anklageschrift gegen Garzón selbst: "Die Anklage krankt an einem Fehlen von Konkretisierung". "Nicht einmal das vermeintliche Ziel der Anklage ist benannt". Es gäbe "nicht einmal Indizien" für eine Verbindung zur ETA. Soweit nur ein paar Formulierungen aus dem Urteil, die Richter Garzón wenigstens Unfähigkeit bescheinigen oder politische Justiz. Jedenfalls wurden diese Richter, die regelmäßig die Anklagen von Garzón zerpflückten inzwischen geschasst.

Die Richter, die stets streng nach dem spanischen Gesetzen geurteilt haben, wurden im letzten Jahr vom in einem mit Eigenarten gespickten Vorgang, vom Dienst suspendiert. Sie hätten zu Unrecht einen Drogenboss auf Kaution frei gelassen, der sich durch Flucht dem Prozeß entzog. Dabei waren sie nur einem Gutachten, gefolgt, daß bei Carlos Ruiz Santamaría hohe Selbstmordgefahr diagnostizierte, weil er unter starken Depressionen leide. Fortschrittliche Richterverbände vermuteten, den drei Richtern eine Falle gestellt worden. Zwei Richter haben sogar Anzeige erstattet, weil sie eine direkte Einflußnahme der Regierung vermuten und 300 Richter, Anwälte und Professoren sprachen in einer Erklärung von "moralischer Lynchjustiz" gegen die drei Richter. Ein direktes Mitwirken der Regierung ist möglich, denn sie hatte die Entscheidungen der Richter in Bezug auf baskische Organisationen stets scharf kritisiert.

Es wurde später bekannt, daß es in der Staatsanwaltschaft, die in Spanien direkt dem Justizminister untersteht, zu merkwürdigen Verzögerungen kam. Den zuständigen Staatsanwälten wurde erst Tage nach der Freilassung von Santamaría die Entscheidung der Richter übermittelt. Dabei hatten die Richter ihre Entscheidung sofort der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Wegen der Verzögerung konnten die Staatsanwälte der Freilassung nicht widersprechen und sie so verhindern. Natürlich verlief sich das eingeleitete Verfahren im Nichts. Aussagekräftig ist, daß sich der Ermittlungsrichter Juan del Olmo, der für die fehlende Anklage gegen die vier nun befreiten Drogenbosse zuständig ist, keinerlei Anschuldigungen oder Ermittlungen ausgesetzt sieht. Doch auch er ist Erfüllungsgehilfe der Regierung und hat ohne jegliche Beweise vor zwei Monaten die baskische Tageszeitung geschlossen. Noch befinden sich drei Journalisten in Haft. Darunter auch Xabier Alegria. Der saß unrechtmäßig schon 1998 bei der Schließung der Tageszeitung Egin und zwei Jahre später als angebliches Führungsmitglied von EKIN.

Jedenfalls verwundert es niemanden, daß sich die spanische Regierung "zutiefst zufrieden" mit der Annullierung der Wählerlisten zeigte. "Es sind die ersten Wahlen, bei denen die ETA nicht mit unseren Steuern finanziert wird", sagte der spanische Justizminister José María Michavilla. Die baskischen Parteien sind durchweg geschockt. Der Chef der großen Baskisch Nationalistischen Partei (PNV) erklärte, die Justiz habe sich nun völlig der Regierung unter geordnet. Die PP werde es teuer bezahlen, daß sie das Baskenland immer weiter von Spanien entferne.

Die Wählerlisten haben gestern (heute) Klage beim Verfassungsgericht eingelegt. Doch sie haben wenig Hoffnung darauf, das ein Gericht dessen Präsident sich offen für die Verbote ausgesprochen hat, die Kandidatur der linken Unabhängigkeitsbewegung garantiert. Doch der Rechtsweg muß für den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ausgeschöpft werden. Zum Beginn der Wahlkampagne am Freitag wird zu massiven Mobilisierungen aufgerufen. Die Listen haben angekündigt, bei den Wahlen Präsent zu sein. Sie werden Wahlzettel drucken und sie der Bevölkerung zur Verfügung stellen, mit denen sie trotzdem am 25. Mai ihre jeweilige Liste wählen sollen. Beobachter sollen die Auszählung überwachen und die Stimmen gesondert auszählen, um sie von den eigentlich ungültigen Stimmen zu trennen. So soll eine Art Referendum als Zeichen des zivilen Ungehorsams organisiert werden. Auch international wird aufgerufen, sich an der Beobachtung zu beteiligen. Im Baskenland wurde aus Parteien, Gewerkschaften ein sogenanntes "Garantiekommitee" gebildet, das diese besondere Auszählung garantieren will.

© Ralf Streck den 05.05.2003

 

 

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