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Batasuna-Leute angeklagt
21.11.02
- Madrid
Eine neue Runde des Untersuchungsrichters Baltasar Garzón des Sondergerichts
Audiencia Nacional im Ende August 2002 eingeleiteten Verbotsprozess gegen
Batasuna: 22 Personen, die von ihm direkt der ETA- Mitgliedschaft angeklagt
werden und 6 Personen, deren Anklage wegen parlamentarischer Immunität
von einer höheren Instanz noch bestätigt werden muss. Ende August
2002 war die "vorläufige Suspendierung" aller Aktivitäten
von Batasuna für 3 Jahre und die sofortige Schliessung aller Parteilokale
von Garzón verfügt worden. Seine Begründung für
diese Massnahme war, dass Batasuna (und deren Vorgänger Herri Batasuna
und Euskal Herritarrok) angeblich ein Bestandteil der ETA seien und gegründet
wurden, um die "terroristischen Aktionen" zu ergänzen und
wirkungsvoller zu machen. Auf dieser Begründung fussen nun auch die
persönlichen Anklageschriften.
Direkt im Ermittlungsverfahren von Garzón sind die folgenden 19
führenden Mitglieder von Herri Batasuna-Euskal Herritarrok-Batasuna
angeklagt und am 13. Dezember vor Gericht zitiert: Jon Idigoras Gerrikabeitia,
Josu Iraeta Etxebeste, Adolfo Araiz Flamarique, José Antonio Egido
Siguenza, Karlos Rodríguez González, Mikel Arregi Urrutia,
Esther Agirre Ruiz, Karmelo Landa Mendibe, Sabin del Bado González,
Jasone Manterola Dudagoitia, José Luis Elkoro Unamuno, Joseba Permach
Martín, Floren Aoiz Monreal, Juanpe Plaza Lujambio, Santi Hernando
Saez, Juan Kruz Aldasoro Jauregi, Kepa Gordejuela Kortazar, Isa Mandiola
Zuazo, Txekun López de Aberasturi.
Die beiden mutmasslichen Mitglieder der politischen Führung der ETA
Eloy Uriarte Díaz de Guereño und Mikel Albisu (Mikel Antza)
sind in der Anklageschrift ebenfalls aufgeführt.
Zudem enthält die Anklageschrift von Garzón noch den Polizeispitzel
Joseba Urkijo Borde, der 1988 aus Herri Batasuna ausgeschlossen wurde.
Über die Anklage gegen die folgenden 6 Parlamentarier von Sozialista
Abertzaleak (früher: Batasuna) muss noch der spanische Oberste Gerichtshof
entscheiden: Arnaldo Otegi Mondragon, Josu Urrutikoetxea Bengoetxea, Antton
Morcillo Torres, Jon Salaberria Sansinenea, Joseba Álvarez Forcada
und Shanti Kiroga Astiz.
Darüber hinaus enthält diese neue Verfügung des Untersuchungsrichters
Garzón weitere Listen, die als Versuch einer Inventarisierung aller
seit 1988 in der baskischen patriotischen Linken aktiven Personen interpretiert
werden können. Diese Personen sind aber innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens
noch nicht angeklagt. Die einen, weil sie innerhalb anderer Ermittlungsverfahren
(mehr Info: hier) der ETA-Mitgliedschaft schon angeklagt worden sind,
wie beispielsweise Juan Mari Olano (Sprecher der seit Oktober 2001 verbotenen
Gefangenenhilfsorganisation "Gestoras pro-Amnistía").
Die anderen, weil sie schon tot sind, wie z.B. Gorka Martínez,
ein langjähriges Führungsmitglied von Batasuna (im Juni 2002
gestorben) oder Josu Muguruza (1989 von Rechtsextremen erschossen).
Arnaldo Otegi, früherer Sprecher von Batasuna, hob hervor, dass diese
neue richterliche Verfügung Garzóns eine regelrechte politische
und historische Abrechnung mit den Antifranquisten und mit der baskischen
patriotischen Linken darstellt.
[aus:
Euskadi Information]
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