Baskenland
» zurück

22 Batasuna-Leute angeklagt

21.11.02 - Madrid
Eine neue Runde des Untersuchungsrichters Baltasar Garzón des Sondergerichts Audiencia Nacional im Ende August 2002 eingeleiteten Verbotsprozess gegen Batasuna: 22 Personen, die von ihm direkt der ETA- Mitgliedschaft angeklagt werden und 6 Personen, deren Anklage wegen parlamentarischer Immunität von einer höheren Instanz noch bestätigt werden muss. Ende August 2002 war die "vorläufige Suspendierung" aller Aktivitäten von Batasuna für 3 Jahre und die sofortige Schliessung aller Parteilokale von Garzón verfügt worden. Seine Begründung für diese Massnahme war, dass Batasuna (und deren Vorgänger Herri Batasuna und Euskal Herritarrok) angeblich ein Bestandteil der ETA seien und gegründet wurden, um die "terroristischen Aktionen" zu ergänzen und wirkungsvoller zu machen. Auf dieser Begründung fussen nun auch die persönlichen Anklageschriften.

Direkt im Ermittlungsverfahren von Garzón sind die folgenden 19 führenden Mitglieder von Herri Batasuna-Euskal Herritarrok-Batasuna angeklagt und am 13. Dezember vor Gericht zitiert: Jon Idigoras Gerrikabeitia, Josu Iraeta Etxebeste, Adolfo Araiz Flamarique, José Antonio Egido Siguenza, Karlos Rodríguez González, Mikel Arregi Urrutia, Esther Agirre Ruiz, Karmelo Landa Mendibe, Sabin del Bado González, Jasone Manterola Dudagoitia, José Luis Elkoro Unamuno, Joseba Permach Martín, Floren Aoiz Monreal, Juanpe Plaza Lujambio, Santi Hernando Saez, Juan Kruz Aldasoro Jauregi, Kepa Gordejuela Kortazar, Isa Mandiola Zuazo, Txekun López de Aberasturi.

Die beiden mutmasslichen Mitglieder der politischen Führung der ETA Eloy Uriarte Díaz de Guereño und Mikel Albisu (Mikel Antza) sind in der Anklageschrift ebenfalls aufgeführt.

Zudem enthält die Anklageschrift von Garzón noch den Polizeispitzel Joseba Urkijo Borde, der 1988 aus Herri Batasuna ausgeschlossen wurde.

Über die Anklage gegen die folgenden 6 Parlamentarier von Sozialista Abertzaleak (früher: Batasuna) muss noch der spanische Oberste Gerichtshof entscheiden: Arnaldo Otegi Mondragon, Josu Urrutikoetxea Bengoetxea, Antton Morcillo Torres, Jon Salaberria Sansinenea, Joseba Álvarez Forcada und Shanti Kiroga Astiz.

Darüber hinaus enthält diese neue Verfügung des Untersuchungsrichters Garzón weitere Listen, die als Versuch einer Inventarisierung aller seit 1988 in der baskischen patriotischen Linken aktiven Personen interpretiert werden können. Diese Personen sind aber innerhalb dieses Ermittlungsverfahrens noch nicht angeklagt. Die einen, weil sie innerhalb anderer Ermittlungsverfahren (mehr Info: hier) der ETA-Mitgliedschaft schon angeklagt worden sind, wie beispielsweise Juan Mari Olano (Sprecher der seit Oktober 2001 verbotenen Gefangenenhilfsorganisation "Gestoras pro-Amnistía"). Die anderen, weil sie schon tot sind, wie z.B. Gorka Martínez, ein langjähriges Führungsmitglied von Batasuna (im Juni 2002 gestorben) oder Josu Muguruza (1989 von Rechtsextremen erschossen).

Arnaldo Otegi, früherer Sprecher von Batasuna, hob hervor, dass diese neue richterliche Verfügung Garzóns eine regelrechte politische und historische Abrechnung mit den Antifranquisten und mit der baskischen patriotischen Linken darstellt.

[aus: Euskadi Information]

 

 

» zurück