| Illegalisierung von Batasuna | |
|
Nein zum Verbot von Batasuna! Das
spanische Parlament beschloss am Montag, 26. August, das Verbot der
baskischen Unabhängigkeitspartei Batasuna. Eine Art baskenfeindlicher
Mafia aus spanischer Volkspartei, sozialdemokratischer PSOE, spanischer
Justiz mit Baltasar Garzón als Frontmann und dem spanischen Medienapparat
- nicht zu vergessen die mittäterischen Stimmenthaltung der Vereinigten
Linken IU - zeichnet verantwortlich für diesen Anschlag gegen eine
demokratische Partei, die 11 % der baskischen Wählerschaft hinter
sich weis. Grundlage dafür war das am 29. Juli speziell auf das
Verbot Batasunas zugeschnittene Parteiengesetz (das die Möglichkeit
der Illegalisierung jeglicher Opposition eröffnet, deren politisches
Denken und Handeln über die immer engeren Grenzen des spanischen
Unrechtsstaates hinausgeht). Baltasar Garzón nahm am Montag bereits
den Parlamentsbeschluss durch einen unmittelbar in Kraft tretenden Gerichtsbescheid
vorweg, der das sofortige Schließen aller Lokale der Batasuna-Partei
und das V! Was war das wirkliche Verbrechen Batasunas hinter dem polizeilich medialen Vorwand der "legale Arm der ETA" zu sein? Nichts anderes als die Forderung nach einem demokratischen Referendum, in dem die baskische Bevölkerung über ihre Selbstbestimmung entscheiden könne und das praktische Eintreten der Partei in der Bevölkerung, für dieses legitime, international verbriefte Recht eines jeden Volkes zu kämpfen. Die Forderung nach einem Referendum wird im Baskenland sogar von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Selbst die Regierungspartei des autonomen Baskenlandes PNV hat sich rhetorisch dazu bekannt und daher ihren Protest gegen das Verbot Batasunas bekundet. Doch im spanischen Staat ist die Selbstbestimmung ein Verbrechen, denn " jede Art von Referendum oder Entscheidung in Richtung Unabhängigkeit ist gegen die Verfassung" so der Chef der spanischen Volkspartei im Baskenland, Carlos Iturgaiz (El Pais, 4. Mai 2002). Die spanische Verfassung sagt: "Die Armee (...) hat die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens, seine territoriale Integrität und verfassungsmäßige Ordnung zu verteidigen." (Artikel 8 der spanische Verfassung) Dieses Verbot ist ein gefährliches Signal für eine mögliche Anwendung der Schwarzen Liste terroristischer Organisationen der EU, auf der bereits mehrere baskischen Gruppen gelistet sind. Es bedeutete das Verbot des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, auf Freiheit der Versammlung, der Organisation, der Opposition und der Kritik. Wir rufen daher alle Verteidiger der Demokratie und des Selbstbestimmungsrechtes als grundlegendes Recht eines jeden Volkes auf, gegen dieses Verbot einer demokratischen Partei mit breiter Unterstützung in der baskischen Wählerschaft und Gesellschaft zu protestieren. Nein
zum Verbot von Batasuna! [Text von: Antiimperialistische Koordination] |
|
|
|
|