Illegalisierung von Batasuna
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Garzón ordnet vorläufiges Verbot von Batasuna an

Der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón hat gestern nachmittag alle Aktivitäten der baskischen Partei Batasuna (Einheit) gestern (heute) "vorläufig" ausgesetzt. In einem Beschluss der 400 Seiten umfasst, wirft er der Partei vor, die der Separatistenorganisation ETA politisch nahe steht, sie sei deren "integraler Bestandteil". Das hatten zuvor Gutachten einer Spezialeinheit der Nationalpolizei behauptet. Der quasi Geheimdienstes hatte am Morgen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt, worauf Garzón die Aktivitäten der Partei für drei Jahre ausgesetzt hat. Der Zeitraum kann auf fünf Jahre verlängert werden Schon am Wochenende hatte Ministerpräsident Jose Maria Aznar deutlich gemacht, wohin die Reise geht und was er von der Gewaltenteilung hält. "Wir werden ihnen keinen Moment zum Durchatmen lassen, nicht die Regierung, nicht die demokratischen Parteien und auch nicht die Richter des Nationalen Gerichtshofs." Die hatten oft die Anklagen des umstrittenen Ermittlungsrichters zerpflückt, doch mit Neubesetzungen wurde dieses Risiko von Aznar inzwischen begrenzt. (jW hat berichtet)

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag bei der Anhörung vor dem Richter behauptet, sie verfüge über genügend Hinweise für die Unterordnung der Partei unter die ETA. So würde das Netz der Herriko Tabernas (Volkskneipen) zur Finanzierung der ETA benutzt. Die Anwältin und Batasuna-Parlamentarierin, Jone Goirizelaia, hatte gefordert, den Garzóns Antrag für nichtig zu erklären, da er als Ermittlungsrichter dazu nicht berechtigt sei. Der Antrag sei unverhältnismäßig und die entziehe der Partei die Möglichkeit sich zu verteidigen. Garzón stütze sich Geheimberichte, die nicht vorgelegt worden sind.

Batasuna hat am Montag die Parlamentarier auf die Parteibüros der großen Städte verteilt, da die sofortige Schließung der Büros und die mögliche Verhaftung von Parteiführern erwartet wird. Die Partei vermutet, dass Garzón ihr nicht einmal die Erwiderungsfrist von drei Tagen einräumt, die das Gesetz bei solchen Vorgängen vorsieht.

Während die Partei auf den ultimativen Schlag gewartet hat, trafen sich am Morgen die regierende Volkspartei (PP) mit den oppositionellen Sozialisten (PSOE), um den Text abzustimmen mit dem am Nachmittag das Verbotsverfahren durch das Parlament eingeleitet wird. Erstmals seit dem Nato-Angriff auf Jugoslawien hatte in der Sommerpause der "Ständige Ausschuss" des Parlaments getagt, um die gestrige (heute) Sondersitzung vorzubereiten. An der Verabschiedung des Antrags am Abend besteht kein Zweifel, auch wenn die nationalistischen Parteien im Baskenland, Kataloniens, und Galizien die Vereinte Linke Enthaltungen oder Gegenstimmen angekündigt haben.

Das zweigleisige Vorgehen mit dem "vorläufigen Verbot" und dem offiziellen Antrag hat mehrere Gründe. Es kann Monate dauern, bis der offizielle Antrag entschieden ist. Zudem bestehen große Zweifel, ob das Verbot mit dem extra durch das Parlament gepeitschten Parteiengesetzes gelingt, aber die Regierung will Batasuna mit allen Mitteln von den Kommunalwahlen im nächsten Jahr fernhalten.

Für den Experten für Verfassungsrecht, Javier Perez Rollo "könnte unter Umständen vielleicht" ein Vorfall der 23 dem Parlament vorgelegten Gründe eine Grundlage für ein Parteiverbot darstellen. Der Professor und Ex-Rektor der Universität von Sevilla meint, es verstoße gegen die Verfassung von einer Partei per Gesetz zu zwingen, Anschläge der ETA zu verurteilen. Gegen die Batasuna könne auch nicht angeführt werden, dass die ETA wegen des Verbots Drohungen ausgesprochen habe. "Wenn das baskische Parlament eine Verfassungsklage einreicht, dann wäre es für die Spezialkammer des Obersten Gerichtshofs sehr schwierig das Verfahren weiter zu verfolgen", sagte Rollo. Da die große Mehrheit der Basken und deren Parteien gegen das Verbot sind, ist eine Verfassungsklage wahrscheinlich.

© Ralf Streck, San Sebastian den 26.08.2002

 

 

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