| Illegalisierung von Batasuna | |
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Erste Batasuna-Büros nach Verbot geräumt Perfekt inszeniert wurde am Montag die baskische Partei Batasuna (Einheit) aus dem Verkehr gezogen. Bevor am Abend das Parlament über den Verbotsantrag bescheiden konnte, hatte Ermittlungsrichter, Baltasar Garzón, die Aktivitäten der Partei schon "vorläufig", für drei Jahre, ausgesetzt. In dem Beschluss von 376 Seiten erklärte er Batasuna zu einem Teil der ETA. Ihr Vorgänger, Herri Batasuna (HB/Volksunion) sei von der bewaffneten Organisation gegründet worden, "um den Prozess des sogenannten nationalen Aufbaus zu führen, die das spanische und französische Baskenland und Navarra umfasst". Die von der ETA geleitete Partei solle "deren terroristische Aktivitäten komplettieren und mehr Effektivität zu verleihen." Garzón räumt ein, dass die Partei keine "terroristische Gewalt" ausübe, aber logistische und operative Unterstützung dafür gewähre und die Ziele der ETA anstrebe. Alle
Aktivitäten der Partei sind nun verboten und die sofortige Schließung
der Büros wurde angeordnet. Ohne die Frist abzuwarten, in der die
Partei Widerspruch einlegen kann, wurden in der Nacht zum Dienstag in
der Provinz Navarra Parteibüros von der Polizei geräumt. Darin
haben sich Partiemitglieder eingeschlossen und davor versammeln sich
Sympathisanten. Der Otegi forderte die moderaten Nationalisten auf, die baskische Polizei nicht gegen Batasuna einzusetzen. Zwar wurde in den drei Provinzen - die Autonome Baskische Gemeinschaft -, bisher noch kein Parteibüro geschlossen, aber die Regionalregierung ließ keinen Zweifel daran, dass sie Garzóns Beschluss umsetzen wird. Praktisch hat Garzón, von keinem Gericht überprüft, die Partei verboten, die zwischen 10 und 20 Prozent der Basken vertritt. Batasuna darf ihren Namen nicht mehr benutzen und keine Versammlungen mehr organisieren. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt und selbst ihr Herriko Tabernas (Volkskneipen) werden geschlossen. Die gewählten Vertreter in den Parlamenten und Versammlungen dürfen ihr Mandat noch bis zum Ende der Legislaturperiode ausüben. Doch es ist zu vermuten, dass Garzón zahlreiche Parteiführer verhaften lässt, denn das sollen Mitglieder der ETA sein. In seinem Beschluss hat er einen Bericht über sämtliche Führungsmitglieder der letzten 25 Jahren angefordert. Schon 1997 wurde auf seine Initiative die Parteiführung unrechtmäßig verurteilt und erst zwei Jahre danach durch das Verfassungsgericht befreit. Am Montag abend hat das Parlament in Madrid in einer Sondersitzung gleichzeitig das offizielle Verbotsverfahren eingeleitet. Hatte das neue Parteiengesetz, ganz auf das Batasuna Verbot zugeschnitten, noch eine Zustimmung von 94 Prozent erhalten, waren nur gut 87 Prozent der Abgeordnete für das Verbotsverfahren. Hier wirkte sich die Enthaltung der konservativen Nationalisten in Katalonien aus. "Die Entscheidung liegt nicht in unserer Kompetenz, denn wir sind nicht die Regierung und keine Richter", wies deren Sprecher, Xavier Trias, die Verantwortung ab. Heftigste Kritik der konservativen und sozialistischen Befürworter des Verbots traf die moderaten baskischen Nationalisten, die mit den Grünen und der Republikanischen Linken in Katalonien gegen den Verbotsantrag gestimmt haben. Sie stellten sich schützend vor Batasuna und ETA, lautete der Vorwurf. Iñaki Anasagasti gab zurück, die Basken nicht gehört wurden und der Konflikt werde so nur verschärft: "Wer wird nach dem nächsten Anschlag der ETA verboten?", fragte er und beschuldigte die regierende Volkspartei (PP) und die Sozialisten (PSOE) die Öffentlichkeit zu belügen, in dem sie das Verbot mit einer Lösung gleich setze. Der erste Anschlag der ETA ließ nicht auf sich warten. In der Nacht versuchte die in der Stadt Tolosa (bei San Sebastian) ein Gerichtsgebäude zu sprengen. Die Bombe konnte nach dem Warnanruf der Organisation in der Nacht entschärft werden. © Ralf Streck, 27.08.2002 |
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