| Baskenland |
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Abfuhr
für Verbotswünsche Mit Ende der Zeugenbefragungen im spanischen Verfahren gegen Bataruna ist der politische Charakter eines Verbots noch deutlicher geworden. Da kann die Staatsanwaltschaft lange behaupten, es sei bewiesen, daß die Partei ein Teil der ETA sei. Batasuna und die Vorgänger, Herri Batasuna (Volkseinheit) und die Wahlplattform Euskal Herritarrok (Baskische Bürger), sollen bis zu den Kommunalwahlen im Mai per Urteil verschwinden. Braucht die Staatsanwaltschaft sonst Wochen für jeden Schritt, hat sie in nur vier Tagen der Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs ihre Bewertung vorgelegt. Die Kammer muß über den Verbotsantrag der Regierung entscheiden, nachdem sich auch die Verteidigung geäußert hat. So sieht es das Parteiengesetz vor, das im letzten Sommer durch alle Instanzen gepeitscht wurde, weil es über 25 Jahre lang nicht gelungen ist, Verbindung der angeführten Parteien zur ETA zu beweisen. Trotzdem hatte Garzón alle Handlungen von Batasuna »vorläufig« außer Kraft gesetzt, weil Batasuna eben ein Teil der ETA sei. »Unsinn«, meinten beinahe im Klartext Beamte des Geheimdienstes der Guardia Civil bei der Vernehmung dazu. Ihr Gutachten, sei auf Wunsch der Regierung erstellt worden. Es enthalte »etliche Fehler« und »unhaltbare Vorwürfe«, 15 Seiten seien aus einer Expertise kopiert worden. Doch deren Inhalt wurde schon 1997 vom Staatsanwalt verworfen. Die Geheimdienstler bestätigten auch, was im Baskenland jeder weiß: Aus dem »Prozeß Otsagabia« ging nicht HB hervor, sondern Euskal Iraultzarako Alderdia (Baskische Revolutionäre Partei/EIA). Hinter ihr stand eine ETA-Abspaltung, die sich danach aufgelöst hatte. Die EIA hat sich aber eben nicht in HB integriert; dagegen traten viele ihrer Anhänger in Euskadiko Ezkerra (Baskische Linke/EE) ein. EE wiederum hat sich später in die Sozialistische Partei (PSOE) eingegliedert. Also müßte die PSOE verboten werden, doch die betreibt das Batasuna- Verbot mit. In ihr finden sich mehr ehemalige ETA-Mitglieder als in Batasuna. Ebenso finster sah es aus, als es um Verstöße gegen das Parteiengesetz von Batasuna-Mitgliedern ging. Polizisten konnten keine Personen identifizieren, die spanische Fahnen verbrannt oder die ETA hochleben lassen haben sollen. Demonstrationen, auf denen das vorgekommen sei, habe Batasuna nicht angemeldet, sagten die Zeugen der Anklage. Letztlich bliebe nur, daß Batasuna die Anschläge der ETA zwar bedauert, aber nicht verurteilt. Daß eine Partei verboten wird, weil sie etwas nicht tut, das zudem kein Straftatbestand ist, wäre neu. aus: junge welt 20.02.2003 |
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