Gabriele Kanze
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Abschiebeschutz für Gaby Kanze aufgehoben

Die Schweizer Behörden wollen mit allen Mitteln die Deutsche Gaby Kanze an die spanischen Folterer abliefern. Ihr Abschiebeschutz wurde gerade aufgehoben.

Die deutsche Gaby Kanze kann jetzt von der Schweiz an den spanischen Folterstaat ausgeliefert werden. Der sog. "Rapporteur" der UNO-Anti-Folter Kommission hat mit Schreiben vom 6. Januar vorläufigen Schutz gegen die Auslieferung von Kanze aufgehoben. Dies obwohl die Kommission selbst erst im April entscheiden will. Der sog. Rapporteur hat keine Begründung geliefert.

Was können wir also noch tun:

Schreibt einen Protestbrief an die Schweizer Behörden (mit Kopie an Gabriele), fordert sie auf - analog der Formulierung in der Pressemitteilung - Gabriele nicht auszuliefern, bzw. den tatsächlichen Entscheid der Anti-Folter-Kommission abzuwarten und zudem die minimalsten Garantien umgehend sicherzustellen falls es doch zu einer Auslieferung kommen sollte.

Es ist nun möglich dass sich der Ausschuss erst mit der möglichen Folter befassen kann, wenn sie schon stattfindet. Er sollte sich in erster Linie zu der Frage äusser, ob angesichts der Folterung von Mitgliedern des ETA-Kommandos Barcelona, die überhaupt erst zu dem Verfahren gegen Gabriele geführt haben, ein fairer Prozess erwartbar ist.
Mit anderen Worten: Ob Aussage die durch Folter von Drittpersonen erpresst wurden, in einem Strafverfahren Anwendung finden dürfen.

Freiheit für Gabriele Kanze!
Keine Ausliferung an den spanischen Folterstaat!

» mehr Infos über Gabriele Kanze und das Auslieferungsverfahren

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Komitee gegen die Auslieferung von Gabriele Kanze
PRESSEMITTEILUNG – 8. Januar 2003

Gabriele Kanze:
Keine Auslieferung ohne minimale Garantien!

Der zuständige Rapporteur der UNO-Anti-Folter-Kommission hat am 6. Januar 2003 ohne weitere Begrün-dung den vorläufigen Schutz von Gabriele Kanze gegen die Auslieferung an Spanien aufgehoben, obwohl der eigentliche Entscheid der Kommission in diesem Falle erst im April gefällt werden soll!
Das Komitee und die Freunde von Gabriele Kanze sind empört und entsetzt. Sie fordern die Schweizer Behörden auf, die Aufhebung des vorläufigen Schutzes nicht für eine übereilte Auslieferung zu missbrau-chen, sondern den eigentlichen Entscheid der Kommission abzuwarten.
Das Komitee erwartet von der Anti-Folter-Kommission, dass es im vorliegenden Fall den grundsätzlichen Ent-scheid trifft, dass Beweismittel, die durch Folter erpresst worden sind nicht zu einem fairen Prozess führen kön-nen. Dem Ausschuss liegen Dokumente vor, die belegen, dass das Verfahren gegen Gabriele Kanze erst möglich wurde durch unter Folter erzwungene Aussagen eines ETA-Mitglieds. Hinzu kommt, dass die Beschuldigungen gegen Frau Kanze, die „terorristische Vereinigung ETA“ unterstützt zu haben (durch Anmie-tung zweier Wohnungen und Lagern von Sprengstoff) bereits in einer Entscheidung der Berliner Staatsanwalt-schaft sowie im Urteil des spanischen zentralen Gerichtshofs widerlegt worden sind. Die Tatsache, dass die spanischen Behörden trotzdem bislang nicht bereit waren, ihr von 1994 datiertes Fahndungsschreiben zurückzu-nehmen ist für das Komitee schlicht ein Skandal.

Skandalös ist ebenfalls, dass sich die Schweizer Behörden – vertreten durch das Bundesamt für Justiz BJ – dem spanischen Staat regelrecht angedient haben: Das BJ hat alles daran gesetzt, dass die spanischen Behörden ihr Auslieferungsersuchen auch tatsächlich in allerletzter Minute einreichten: Das BJ hat Spa-nien mehrfach an ablaufende Fristen erinnert und sie regelrecht zur Verlängerung der Frist und zur Einreichung des Gesuchs gedrängt. Sowohl das BJ als auch das Bundesgericht haben in ihren Entscheiden vor den offen-sichtlichen Widersprüche im spanischen Auslieferungsgesuch systematisch die Augen geschlossen.

Das Komitee fordert von den schweizerischen Behörden – namentlich vom EDA und dem Bundesamt für Justiz – zusätzlich nachfolgende minimalste Garantien sicher zu stellen:

1. Die von amnesty international Schweiz im Schreiben vom 30.10.02 verlangten Garantien von Spanien müssen zwingend vor einer Auslieferung schriftlich vorliegen: Keine Auslieferung an die Guardia Civil oder die Policia Nacional sondern nur direkt an die Justizbehörden. Umittelbaren und unbeschränkten Zugang zu einer Rechtsvertretung ihrer Wahl. Ein Termin für ein Gerichtsverfahren muss möglichst schnell anberaumt werden.

2. Das Bundesamt für Justiz muss dem Rechtsanwalt von Gabriele Kanze in der Schweiz umgehend schriftlich bestätigen, dass ihm sowohl ein allenfalls angesetzter Auslieferungstermin als auch das mit dem spanischen Staat vereinbarte Prozedere rechtzeitig bekannt gegeben werden wird. Es geht nicht an, dass das BJ alles heimlich über die Bühne bringen und den Anwalt NICHT informieren will!

3. Gabriele Kanze muss umgehend schriftlich zugesichert werden, dass ihr im Falle einer Auslieferung das Recht auf Begleitung durch ihren Anwalt oder/und eine von ihr bezeichnete Vertrauensperson garan-tiert werden, unter Einhaltung einer genügenden Frist zzur Vorbereitung.

Für weitere Informationen steht Ihnen Gabriele Kanzes Rechtsanwalt in der Schweiz,
Marcel Bosonnet zur Verfügung

Protestbrief

Wir bitten Euch, diesen Protestbrief an die untenstehenden Adressen verschicken:

Sehr geehrter Herr/Frau

Ich bitte Sie inständig, sich gegen die Auslieferung von Frau Gabriele Kanze nach Spanien einzusetzen.

Mit Besorgnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass der "Rapporteur" der UNO?Anti?Folter Kommission mit Schreiben vom 6. Januar den vorläufigen Schutz gegen die Auslieferung von Frau Kanze aufgehoben hat, obwohl die Kommission selbst erst im April entscheiden will.

Der Entscheidung der Anti-Folter Kommission sollte nicht durch eine vorschnelle Auslieferung die Grundlage entzogen werden. Erst im April wird der Ausschuss überprüfen, ob Frau Kanze mit Folter oder Misshandlungen bedroht ist. Hinweisen möchte ich darauf, dass sowohl der Europarat, die Anti-Folter Kommission der UNO und Amnesty International in den vergangenen Jahren Folterfälle in Spanien dokumentiert haben.

Ich weise zudem darauf hin, dass die von Spanien gegen Frau Kanze aufgestellten Vorwürfe von der deutschen Justiz nicht bestätigt werden konnten, weshalb das Verfahren dort eingestellt wurde. Auf Ersuchen des Justiz- und Innenministeriums des Königreichs Spanien hatten die deutschen Justizbehörden im Oktober 1994 die Ermittlung gegen Frau Kanze übernommen. Mit Entscheid vom 24. November 1998 kam die Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin zum Schluss, dass es sich bei dem in der Wohnung von Frau Kanze aufgefundenen Pulver um Bleisulfid handelte, ein Stoff, der bei der Herstellung von Sprengstoff nicht verwendet werden kann. Die deutsche Staatsanwaltschaft kam ferner zum Ergebnis, dass der Vorwurf, Frau Kanze habe ihre Wohnung in Barcelona als Ausgangspunkt für Anschläge der ETA angemietet, nicht nachzuweisen sei. Die Tatsache, dass die deutschen Behörden die spanischen Anschuldigungen geprüft und das Verfahren eingestellt haben, muss zwingend von den Schweizer Behörden gewürdigt werden.

Die Anti-Folter Kommission wird sich im April auch erst mit der Frage befassen, ob angesichts der Folterung von Mitgliedern des ETA?Kommandos Barcelona, die überhaupt erst zu dem Verfahren gegen Gabriele geführt haben, ein fairer Prozess erwartbar ist. Mit anderen Worten: Ob Aussage die durch Folter von Drittpersonen erpresst wurden, in einem Strafverfahren Anwendung finden dürfen.

Die von Spanien vorgebrachten Anschuldigungen gegen Frau Kanze sind ganz offensichtlich rein politi-scher Natur. Es darf nicht sein, dass die Schweiz dieses Vorgehen mit der Auslieferung von Frau Kanze unterstützt.

Bitte tun Sie alles, was in Ihrer Möglichkeit steht, um diese Auslieferung zu stoppen!

Mit freundlichen Grüssen

Bundesamt für Justiz
Herrn Direktor Heinrich Koller
Bundeshaus West
3003 Bern
Fax 0041 31 322 78 79
Heinrich.Koller@bj.admin.ch

Frau
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold
Vorsteherin EJPD
Bundeshaus West
3003 Bern
Fax 0041 31 322 78 32
andreas.huber@gs-ejpd.admin.ch

EDA Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten
Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey
Bundeshaus West
3003 Bern
Fax 0041 31 322 32 37
alexandre.mossu@eda.admin.ch

EDA
politische Abteilung I
Hrn. Marc-André SALAMIN
Bundeshaus West
3003 Bern
Fax 0041 31 324 95 55
marc-andre.salamin@eda.admin.ch

EDA
Sektion Menschrechtspolitik
Menschenrechte im UNO-System
Herrn Gilles Roduit
Bundesgasse 32
3001 Bern
Fax 0041 31 324 90 69
gilles.roduit@eda.admin.ch

... und bitte eine Kopie des Briefes an Gabriele schicken:

Gabriele Kanze
c/o Untersuchungsgefängnis
Bergstr. 22
CH - 8890 Flums

 

 

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