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Erfolg:
Gabriele Kanze wird vorläufig nicht ausgeliefert
Von Heiner Busch
Das Bundesamt für Justiz (BJ) leistete am Mittwoch letzter Woche
der Intervention des Anti-Folter-Ausschusses der Vereinten Nationen Folge.
Das Uno-Gremium hatte die Schweiz aufgefordert, die 46-jährige Deutsche
nicht an Spanien auszuliefern, solange ihre Beschwerde geprüft werde
(WoZ Nr. 43/02). Kanzes Anwalt Marcel Bosonnet hatte geltend gemacht,
dass wesentliche Beweismittel in dem Verfahren unter Folter erpresst wurden
und dass seiner Mandantin im Falle einer Auslieferung in Spanien Isolationshaft
und Folter drohen könnten. Die Auslieferung ist vorerst vertagt,
die Gefahr für Gabriele Kanze damit aber nicht gebannt. «Das
Komitee gegen die Auslieferung von Gabriele Kanze» und das deutsche
«Komitee für Grundrechte» rufen zu einer Protestbriefaktion
auf und bitten um Spenden für die hohen Prozess- und Übersetzungskosten.
Musterbriefe
an schweizerische, deutsche und spanische Stellen:
Für
PC: protest_kanze.zip
Für Mac: protest_kanze.sit
Spenden an:
PC-Konto 30-157 767-7
Catherine Weber
Schulweg 4
3013 Bern
Vermerk Gabriele Kanze
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