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Schweizer
Auslieferungsversuch vorerst gescheitert
Nach Intervention von verschiedenen Organisationen und Institutionen hat
die Schweiz die Auslieferung der Berlinerin, Gabriele Kanze nach Spanien
vorerst ausgesetzt. Dies hat Ende letzter Woche das Bundesamt für
Justiz (BJ) entschieden, nachdem sich erstmals der Uno-Ausschuss gegen
Folter in ein Schweizer Auslieferungsverfahren eingeschaltet hatte. Den
Ausschuss hatte der Anwalt von Kanze, Marcel Bosonnet, angerufen und zugleich
einen Asylantrag gestellt. Seine Mandantin werde politisch verfolgt und
habe deshalb Anspruch auf Asyl, argumentierte er. Er machte geltend, der
46jährigen Berlinerin drohe in Spanien Folter, was Amnesty International
bestätigt habe. Schon die Beschuldigungen gegen Kanze - Unterstützung
der baskischen Separatistenorganisation ETA - beruhten auf Angaben eines
ETA-Mitglieds, der angezeigt habe, seine Aussagen seien unter Folter erpresst
worden.
Der Suspendierung der Auslieferung gingen hektische Stunden voraus, denn
zuvor hatte das Bundesgericht den Widerspruch des Anwalts gegen die Auslieferungsentscheidung
abgelehnt. Das Bundesamt hatte schon im August der Auslieferung der Deutschen
zugestimmt, die im März beim Grenzübertritt verhaftet worden
war.
Die Vereinigung
der Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) hat scharf kritisiert,
dass Kanze offenbar mit einer schnellen Ausweisung die Möglichkeit
genommen werden sollte, zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Die Begründung
der Richter liegt bisher nicht vor. Da die Vorwürfe in der Schweiz
allesamt nicht strafbar seien, kommen der DJS zu der Einschätzung:"DasAuslieferungsbegehren
von Spanien ist eine rein politische Sache". Offenbar wollten die
Richter die Argumente der Verteidigung nicht prüfen. Bosonnet hatte
vorgetragen, Spanien missbrauche das Recht, "weil ein Straftatbestand
vorgeschoben wird, der nicht existiert." Der Vorwurf, sie habe eine
Wohnung für die ETA angemietet, sei haltlos. In der angemieteten
Wohnung seien weder Waffen noch Sprengstoff gefunden worden. Das hatte
Spanien behauptet, aber gegenüber der deutschen Justiz schon zurückgenommen.
Ein gefundenes Pulver war kein Sprengstoff, eigne sich nicht zu dessen
Herstellung und werde zum glasieren von Töpferware benutzt. Das Verfahren
wurde deshalb in Deutschland 1998 eingestellt, an das Spanien die Strafverfolgung
abgetreten hatte. Dass Spanien Straftatbestände vorschiebt um Auslieferungen
zu erreichen, hat schon die Frankfurterin Petra Elser erlebt. Sie wurde
im vergangenen November wegen 19fachen Mordversuchs von Frankreich nach
Spanien ausgeliefert, danach stellte die Staatsanwaltschaft diese Anklage
ein.
Die Gefahr für Kanze ist nicht gebannt. Das Verfahren sei nur aufgeschoben,
das weitere Vorgehen werde geprüft, sagte der BJ-Sprecher, Folco
Galli. Ihre Freunde und Bekannten haben derweil eine Urgent Action gestartet.
Mit der Briefaktion werden der Präsident des Bundestages, die Fraktionen
der Grünen und der SPD die Aussenminister der BRD und der Schweiz
und die Spanischen Botschaften in Berlin und Bern angeschrieben, damit
die sich gegen die Auslieferung einsetzen.
©
Ralf Streck den 29.10.2002
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