Gabriele Kanze
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Schweizer Auslieferungsversuch vorerst gescheitert

Nach Intervention von verschiedenen Organisationen und Institutionen hat die Schweiz die Auslieferung der Berlinerin, Gabriele Kanze nach Spanien vorerst ausgesetzt. Dies hat Ende letzter Woche das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden, nachdem sich erstmals der Uno-Ausschuss gegen Folter in ein Schweizer Auslieferungsverfahren eingeschaltet hatte. Den Ausschuss hatte der Anwalt von Kanze, Marcel Bosonnet, angerufen und zugleich einen Asylantrag gestellt. Seine Mandantin werde politisch verfolgt und habe deshalb Anspruch auf Asyl, argumentierte er. Er machte geltend, der 46jährigen Berlinerin drohe in Spanien Folter, was Amnesty International bestätigt habe. Schon die Beschuldigungen gegen Kanze - Unterstützung der baskischen Separatistenorganisation ETA - beruhten auf Angaben eines ETA-Mitglieds, der angezeigt habe, seine Aussagen seien unter Folter erpresst worden.

Der Suspendierung der Auslieferung gingen hektische Stunden voraus, denn
zuvor hatte das Bundesgericht den Widerspruch des Anwalts gegen die Auslieferungsentscheidung abgelehnt. Das Bundesamt hatte schon im August der Auslieferung der Deutschen zugestimmt, die im März beim Grenzübertritt verhaftet worden war.

Die Vereinigung der Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJS) hat scharf kritisiert, dass Kanze offenbar mit einer schnellen Ausweisung die Möglichkeit genommen werden sollte, zu dem Urteil Stellung zu nehmen. Die Begründung der Richter liegt bisher nicht vor. Da die Vorwürfe in der Schweiz allesamt nicht strafbar seien, kommen der DJS zu der Einschätzung:"DasAuslieferungsbegehren von Spanien ist eine rein politische Sache". Offenbar wollten die Richter die Argumente der Verteidigung nicht prüfen. Bosonnet hatte vorgetragen, Spanien missbrauche das Recht, "weil ein Straftatbestand vorgeschoben wird, der nicht existiert." Der Vorwurf, sie habe eine Wohnung für die ETA angemietet, sei haltlos. In der angemieteten Wohnung seien weder Waffen noch Sprengstoff gefunden worden. Das hatte Spanien behauptet, aber gegenüber der deutschen Justiz schon zurückgenommen. Ein gefundenes Pulver war kein Sprengstoff, eigne sich nicht zu dessen Herstellung und werde zum glasieren von Töpferware benutzt. Das Verfahren wurde deshalb in Deutschland 1998 eingestellt, an das Spanien die Strafverfolgung abgetreten hatte. Dass Spanien Straftatbestände vorschiebt um Auslieferungen zu erreichen, hat schon die Frankfurterin Petra Elser erlebt. Sie wurde im vergangenen November wegen 19fachen Mordversuchs von Frankreich nach Spanien ausgeliefert, danach stellte die Staatsanwaltschaft diese Anklage ein.

Die Gefahr für Kanze ist nicht gebannt. Das Verfahren sei nur aufgeschoben, das weitere Vorgehen werde geprüft, sagte der BJ-Sprecher, Folco Galli. Ihre Freunde und Bekannten haben derweil eine Urgent Action gestartet. Mit der Briefaktion werden der Präsident des Bundestages, die Fraktionen der Grünen und der SPD die Aussenminister der BRD und der Schweiz und die Spanischen Botschaften in Berlin und Bern angeschrieben, damit die sich gegen die Auslieferung einsetzen.

© Ralf Streck den 29.10.2002

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