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Geplatzte Beweise Spanien
will Auslieferung mutmaßlicher ETA- Sympathisanten durchsetzen Die aus Frankfurt/Main stammende Petra Elser hatte im französischen Baskenland legal gelebt und dort Deutschunterricht gegeben. Sie war im November 1996 verhaftet worden und wegen ihrer Beziehung zu dem ETA- Mitglied Juan Luis Agirre in Frankreich zu 30 Monaten Haft verurteilt worden. Da eine Auslieferung wegen Unterstützung der ETA keinen Erfolg mehr haben konnte, weil Elser dafür schon in Frankreich verurteilt worden war, hatte Madrid draufgesattelt. Obwohl Elser und Agirre stets bestritten haben, daß die Frankfurterin mit der ETA zu tun hatte, warf man ihr aus Madrid mehrfachen Mord vor, um ihre Auslieferung zu erreichen. Zunächst taten sich die französischen Behörden schwer mit den völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfen und ließen Elser nach ihrer Entlassung unbehelligt in Paris wohnen und arbeiten. Elser hoffte auf eine Ablehnung des Auslieferungsgesuchs vor französischen Gerichten. Doch nach dem 11. September nahm man es dort mit der Prüfung der Vorwürfe wohl nicht mehr so genau. Im Oktober hatten Paris und Madrid ein bilaterales Auslieferungsabkommen geschlossen, dem Elser zum Opfer fiel. Sie wurde nach Spanien überstellt. Der bei Elser exerzierte Vorgang wiederholt sich jetzt bei dem Katalanen Juan Ramón Rodríguez Fernández. Der Sänger der bekannten katalanischen Gruppe KOP wurde im Januar einzig und allein wegen Aussagen eines mutmaßlichen ETA-Mitglieds in Amsterdam verhaftet und sitzt seitdem unter weitgehender Isolation im Gefängnis von Vught. Die Fernández belastenden Aussagen kamen nach massiver Folter zustande. Der spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón wirf dem Hausbesetzer und Aktivisten verschiedener sozialer Bewegungen vor, der ETA Informationen über den spanischen Nazi Pedro Varela, Präsident der bekannten rechtsradikalen Organisation CEDADE und Besitzer der »Bücherei Europa«, weitergegeben zu haben. Auch hier wurden später die Vorwürfe verstärkt. Jetzt behauptet Garzón, der Musiker hätte einer »Konspiration zur Ermordung« von Varela durch die ETA angehört. Das Ziel ist durchsichtig: Da es in Holland den Straftatbestand der Unterstützung einer bewaffneten Bande nicht gibt, muß die Auslieferung über andere Vorwürfe erreicht werden. Doch offenbar haben die Niederländer Probleme mit den dürftigen Unterlagen aus Madrid. Zweimal hat die Staatsanwaltschaft schon genauere Unterlagen angefordert, die die Vorwürfe belegen sollten. Während des Auslieferungsverfahrens am 11. Juni wird sich zeigen, ob auch Holland bereit ist, auf Basis von Folteraussagen einen Menschen nach Spanien auszuliefern. Unterstützergruppen mobilisieren für einen internationalen Aktionstag am 8. Juni, an dem auch in Amsterdam eine Demonstration stattfinden wird (siehe auch: www.freejuanra.org/de/news.html) Noch unklar ist die Situation der deutschen Gabriele Kanze. Sie wurde am 14. März 2002 bei ihrer Einreise in die Schweiz von der Polizei verhaftet. Gegen sie liegt seit 1994 ein internationaler Haftbefehl wegen Unterstützung der ETA vor. Sie soll eine Wohnung gemietet haben, die von Mitgliedern eines Kommandos genutzt wurde. Auch hier beziehen sich die Vorwürfe auf Folteraussagen. Da Deutschland den Haftbefehl nie vollstreckt hat, kommt es nun offenbar der Schweiz zu, eine Überstellung zu veranlassen. Kanze sitzt zur Zeit im Schweizer Gefängnis Flums in Auslieferungshaft. Ralf
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