Baskenland
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Mordanklage gegen Petra Elser eingestellt:
Warum kommt die Frankfurterin nicht frei?

jW sprach mit Jose Luis Galan. Der Madrider Rechtsanwalt vertritt Petra Elser. Die Frankfurterin ist im November 2001 von Frankreich nach Spanien ausgeliefert worden, weil Madrid sie für 19 Morde der baskischen Separatistenorganisation ETA verantwortlich gemacht hat

F: Die spanische Justiz hat in der vergangenen Woche die Freilassung von Petra Elser angeordnet. Sind die Mordanklagen gegen Ihre Mandantin eingestellt worden?

Das ist richtig. Bei Petra Elser war die Auslieferung nach Spanien mit zwei Anträgen begründet worden. Im ersten ging es um die Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande und im nachgeschobenen Antrag dann um verschiedene Attentate und Morde. Bei diesen Vorwürfen hat die Staatsanwaltschaft anerkannt, daß es keine ausreichenden Beweise für ein Verfahren gibt, und beantragt, das Verfahren einzustellen. Dem ist das Gericht gefolgt und hat die sofortig Freilassung angeordnet.

F: Doch trotz dieser Anordnung befindet sich Petra Elser noch im Gefängnis?

Ja, denn da bezieht man sich auf den ersten Auslieferungsantrag.

F: Wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande hat sie schon eine Strafe in Frankreich abgesessen. Kann sie zweimal für dasselbe Vergehen angeklagt werden?

Unserer Meinung nach ist das unmöglich. Darüber hinaus haben wir Verteidiger und unsere Mandantin immer erklärt, daß sie nie der ETA oder dessen Kommando Madrid angehört hat, was ihr vorgeworfen wird. Außerdem ist sie in Frankreich für ein Delikt verurteilt worden, das der spanischen Anklage entspricht. Somit würde sie für dasselbe Delikt zweimal angeklagt, was nicht geht.

Wir fordern daher ihre sofortige Freilassung. Aber die Staatsanwaltschaft verzögert das Verfahren. Schon im Februar hatte sie den Widerspruch gegen den Haftbefehl bekommen, aber statt den Antrag in drei Tagen zu bearbeiten, wie es vorgeschrieben ist, wurde erst in der vergangenen Woche der Schriftverkehr bearbeitet. Das ist ein klarer Verstoß gegen die spanische Verfassung und die Europäische Konvention, die beide die umgehende Bearbeitung vorsehen.

F: Wie schätzen Sie die Lage von Petra Elser ein. Spanien forderte die Auslieferung wegen 19 Morden und einige Monate nach der Überstellung ist es die Staatsanwaltschaft höchstselbst, die die Einstellung wegen fehlender Beweise beantragt?

Das ist eine kafkaeske Situation. Die Anklage wegen Mitgliedschaft wird nur noch aufrecht erhalten, weil ihnen die Angelegenheit peinlich ist: Petra Elser nach einer Auslieferung aus einem Drittstaat auf freien Fuß zu setzen, ohne auch nur ein Verfahren durchzuführen. Dazu muß gesagt werden, daß sich die Anschuldigung nur auf die Aussage eines ETA- Mitgliedes bezog, die nie vor Gericht wiederholt worden ist. Im Gegenteil: Der Betreffende hat diese »Aussagen« widerrufen und erklärt, sie seien unter Folter zustandegekommen.

F: Hat im Fall von Petra Elser auch der 11. September eine Rolle gespielt?

Offensichtlich hat sich diese Antiterror-Paranoia negativ ausgewirkt. Jedoch wog in ihrem Fall stärker die Situation in Spanien. Die Regierung hat beschlossen, die ETA und ihr politisches, soziales und mediales Umfeld auszulöschen. Madrid hat jeder politischen Lösung eine Absage erteilt. Deshalb haben sich auch solche repressiven Praktiken wie bei Petra Elser verstärkt.

Ralf Streck
jungeWelt, 29.05.2002

 

 

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