| Baskenland
- Beilage der Zeitung »Analyse und Kritik« zum Prozess gegen
Benjamin Ramos Vega am 3. und 4. September 1997 in Madrid |
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Editorial Am 3. und 4. September findet in Madrid der Prozeß gegen den im Juni 1996 aus der BRD ausgelieferten baskischen politischen Gefangenen Benjamin Ramos Vega vor dem spanischen Sondergericht für politische Verfahren, der Audiencia Nacional, statt. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande" (ETA), "Lagerung von Waffen", "Sprengstoffbesitz" und "Fälschung von Autokennzeichen" vor und fordert für ihn insgesamt 40 Jahre Haft. Gemeinsam mit ihm stehen Agurtzane Ezberra und Felipe San Epifanio (Pipe) vor Gericht, die in ähnlichen Verfahren bereits zu mehreren hundert Jahren Haft verurteilt worden sind. Agurtzane Ezberra war nach ihrer Verhaftung so schwer gefoltert worden, daß das Berliner Kammergericht während des Auslieferungsverfahrens von Benjamin Ramos Vega die Verwendung ihrer Aussage verboten hatte. Die ebenfalls unter Folter erpreßten Aussagen von Pipe hingegen - sie hatten zur Verhaftung von Benjamin Ramos Vega geführt - dürfen laut Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren benutzt werden. Die Beamten, die für die Folterungen verantwortlich sind, sind als Zeugen der Anklage benannt. Wir haben eine internationale Beobachtung des Prozesses durch 12 AnwältInnen, ProfessorInnen, Abgeordnete, ehemalige deutsche Diplomaten in Spanien, GewerkschafterInnen, JournalistInnen und MitarbeiterInnen von Menschenrechtorganisationen organisiert. Diese sollen durch ihre Präsenz im Gerichtssaal und in der Öffentlichkeit verhindern helfen, daß die Folterer als Zeugen auftreten können und die durch Folter erpreßten Beweismittel akzeptiert werden. Benjamin geriet in die Anti ETA-Fahndung, als am 28.4.1994 der baskische Illegale Pipe San Epifanio in Barcelona festgenommen wurde. Pipe wurde in einer Guardia Civil-Kaserne fünf Tage lang isoliert und gefoltert. Unter der Folter nannte er eine Wohnung in Barcelona, in der die Polizei 50 kg Sprengstoff und Maschinengewehre fand. Der Mietvertrag war drei Monate zuvor von Benjamin unterzeichnet worden. Benjamin floh und wurde neun Monate später, am 28.1.1995, in Berlin von einem Sondereinsatzkommando gemeinsam mit spanischen Polizisten festgenommen. Die Auslieferung wurde an Garantien geknüpft. Im Auslieferungsverfahren mußte das zuständige Berliner Kammergericht auf Druck der Verteidigung und der Solidaritätsarbeit im Oktober 1995 zugeben, daß die Anklage auf Folter beruht und daß darüberhinaus anerkannte Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und die UNO-Menschenrechtskommission die systematische Folter an politischen Gefangenen in Spanien bereits mehrfach angeprangert haben. Das Kammergericht verlangte von den spanischen Behörden für die Auslieferung eine Zusicherung über die Einhaltung dreier Bedingungen: eine Inhaftierung ohne Isolation und gemäß den Rechten eines Untersuchungsgefangenen, eine adäquate medizinische Behandlung der HIV-Infektion von Benjamin und das Verbot, in einem Strafprozess durch Folter erpreßte Aussagen zu verwenden. Diese Garantieforderungen führten zu einem ernsthaften Konflikt zwischen den deutschen und den spanischen Behörden. Das Kammergericht hielt zwar weiter an seinen Forderungen fest, akzeptierte aber unter erheblichem politischen Druck aus Bonn und Madrid ein formloses Schreiben der spanischen Botschaft als "Garantie". Es erklärte daraufhin im Dezember 1995 die Auslieferung von Benjamin Ramos Vega nach Spanien für rechtlich zulässig. Nachdem eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, wurde Benjamin am 5.6.1996 ausgeliefert. Die Garantien werden nicht eingehalten. Entgegen der Forderung des Berliner Kammergerichts verweigern die spanischen Behörden Benjamin die Rechte eines Untersuchungsgefangenen: obwohl er nicht verurteilt ist, sitzt er in einer Strafhaftabteilung des Gefängnisses Alcalá Meco in der Nähe von Madrid ein, wo er zudem mehrfach isoliert worden ist. Benjamin ist - ohne verurteilt zu sein - schon mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis. Von der geforderten adäquaten medizinischen Behandlung kann ebensowenig die Rede sein: monatelang wurde Benjamin eine ärztlich verordnete Diät sowie ein zur HIV- Therapie dringend benötigtes Medikament nicht ausgehändigt. Ein Antrag auf Haftentlassung wegen schwerer und unheilbarer Krankheit wurde abgelehnt. Die Behandlung durch eine Vertrauensärztin wird bis heute nicht zugelassen. Die Haftbedingungen sind lebensgefährlich. Benjamin ist auf engsten Raum gemeinsam mit Gefangenen inhaftiert, die an Infektionskrankheiten wie Tuberkulose leiden, was angesichts seiner fortgeschrittenen HIV-Infektion eine ständige Lebensgefahr bedeutet. Durch die miserablen Haftbedingungen und die fehlende medizinische Versorgung hat sich Benjamins Gesundheitszustand in der Haft dramatisch verschlechtert: die für die Immunabwehr maßgebliche Anzahl der T4-Helferzellen im Blut hat sich von 400 im Januar 1995 auf 110 im Januar 1997 verringert. Daß in Alcalá Meco im Oktober 1996 eine TBC-Epidemie ausbrach und angesichts der Bedingungen jederzeit wieder ausbrechen kann, stellt bei der geschwächten Immunabwehr von Benjamin eine permanente tödliche Gefahr dar. Alcalá Meco ist ein Ort des Krieges gegen politische Gefangene. Das Gefängnis, in dem Benjamin inhaftiert ist, kann, nicht nur was die medizinische Versorgung angeht, als Musterbeispiel für die Menschenrechtsverletzungen gelten, die dem spanischen Staat von amnesty international und der UNO-Menschenrechtskommission vorgeworfen werden. So wird Alcalá Meco im letzten Bericht des Antifolterkomitees des Europarates vom März 1996 besonders erwähnt, weil Schließer dort häufig Betäubungsgas in die Zellen "gefährlicher Gefangener" sprühen, diese dann mit Gasmasken betreten und die Gefangenen an Betten und Eisenringen auf dem Boden festketten. 1991 boten Schließer in Alcalá Meco sozialen Gefangenen Vergün-stigungen an, wenn sie einen baskischen politischen Gefangenen ermorden. Im April 1997 wurde in Alcalá Meco ein baskischer politischer Gefangener mit auf den Rücken gebundenen Händen, gefesselten Füßen und verbundenen Augen erhängt aufgefunden. 1985 war schon einmal ein baskischer politischer Gefangener in der Gemeinschaftsdusche von Alcalá Meco aufgehängt und mit durchschnittener Kehle gefunden worden. Das Bild vom Menschenrechtsparadies EU darf nicht angekratzt werden. Das Auslieferungsverfahren verlief genau zeitgleich zu den Beratungen der EU-Staaten über das neue Europäische Auslieferungsübereinkommen, das drei Wochen nach der Auslieferung, am 26.6.1996, beschlossen wurde. Der Vertrag zielt auf die Beschleunigung bzw. Einschränkung juristischer Auslieferungsverfahren: Gerichte sollen künftig nicht mehr prüfen, ob Auslieferungshindernisse wie politische Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen vorliegen, da dies innerhalb der EU ohnehin nicht der Fall sei. Entsprechend gäbe es in der EU auch keine politischen Gründe für bewaffneten Widerstand, weshalb Verhaftete, gegen die wegen "Anschluß an eine bewaffnete Gruppe" (wie der ETA) ermittelt wird, grundsätzlich ohne vorherige juristische Prüfung ausgeliefert werden sollen. Ihr Ziel ist eine reibungslos arbeitende, weder von der Öffentlichkeit, von Parlamenten noch Gerichten behinderte Polizei. Dieses Projekt reibungsloser Polizeikooperation hat die Leugnung, Duldung und dadurch Förderung der Folter zur Voraussetzung. Der Widerstand gegen die Auslieferung von Benjamin und die größer gewordene Öffentlichkeit über die Folter in Spanien konnten erreichen, daß die einheitliche Doktrin vom Menschenrechtsparadies EU einen Riß bekam. Eine Verurteilung von Benjamin soll auch dazu dienen, diesen Widerspruch wieder einzuebnen. Eine Verurteilung wäre ein Sieg für die Folterer und ihre Mentoren. Politische Prozesse wie dieser werden von Staatsanwaltschaft, Richtern, Polizei und Regierung zusammen mit den Medien als Schlacht im Krieg gegen ETA begriffen und geführt. In ihrer Sichtweise kämpft die Polizei an der Front und muß, um erfolgreich zu sein, auch Mittel einsetzen, die nicht legal sind: Folter, Todesschwadronen, Killfahndung. Richter dürfen der Polizei bei ihrer schweren Arbeit nicht in den Rücken fallen; sie werden an das Sondergericht für politische Strafverfahren berufen, um die polizeilichen Erfolge zu bestätigen. Foltervorwürfe sind für sie - im Kampf um die ideologische Hegemonie - "Propaganda der ETA, um das Ansehen der Sicherheitskräfte zu untergraben", so das spanische Justizministerium. Wer die Folter anprangert, gehört zum "Umfeld der ETA", so die deutsche Botschaft. Weder die spanischen noch die deutschen Behörden nehmen bisher die vom Kammergericht geforderten Garantien ernst. Im Prozeß wird es nicht anders sein. Um eine Verurteilung zu erreichen, muß die Staatsanwaltschaft ihre Beweise präsentieren: Aussagen von zwei gefolterten Gefangenen; durch diese Folterungen aufgefundene Mietverträge für eine Wohnung und ein Auto; Zeugenaussagen der Folterer. Es geht darum, daß diese Beweismittel nicht akzeptiert werden dürfen. Benjamin Ramos Vega muß raus! Wir haben gemeinsam mit anderen linken Gruppen, Menschenrechtsorganisationen und AnwältInnen versucht, die Auslieferung zu verhindern. Wir haben darum gekämpft, Benjamins Haftbedingungen in Alcalá Meco zu verbessern. Wir haben die internationale Beobachtung des Prozesses organisiert und sehen es als unsere Verantwortung, Benjamin, seine Verteidigerinnen und die baskischen und katalanischen Solidaritätsgruppen darin zu unterstützen, daß dieser Prozess mit einem Freispruch endet. Es darf kein Urteil auf der Grundlage von durch Folter erpreßten Aussagen geben. Und nochmal: Benjamin muß raus! Quelle: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/rote-hilfe/berlin/action/b_r_vega/leitart.htm |
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