Baskenland - Beilage der Zeitung »Analyse und Kritik« zum Prozess gegen Benjamin Ramos Vega am 3. und 4. September 1997 in Madrid
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Folter in Spanien

Die Berichte der Menschenrechtsorganisationen

amnesty international. London, März 1996

ai veröffentlichte für die Beratungen der UNMenschenrechtskommission einen Kommentar zum 4.Menschenrechtsbericht der spanischen Regierung. In dem Dokument wird zunächst festgestellt, daß es nicht ausreiche, Folter unter Strafe zu stellen, solange die Begnadigungen von Folterern ein so großes Ausmaß erreichen wie in Spanien. ai verwies auf den Sonderberichterstatter über Folter der UN und die spanische Asociación contra la Tortura (ACT), die festegestellt hatte, daß Folterer eine effektive Straffreiheit genießen.

Hindernisse bei der Bestrafung von Folterern stellten zudem die zunehmende Maskierung der Sicherheitskräfte dar, die besonders im Baskenland die Regel sei, sowie die ungenügenden Untersuchungsberichte, die forensische ÄrztInnen von gefolterten Personen anfertigten. Die Antiterorismusgesetze, die es den Sicherheitskräften in politischen Fällen ermöglichten, Festgenommene für fünf Tage ohne Kontakt zu AnwältInnen oder der Familie festzuhalten, erleichterten, so die Ergebnisse von ai, Folterungen. Die Inkommunikation würde regelmäßig genehmigt und angewendet, sobald die Sicherkräfte einen nicht näher spezifizierten Hinweis auf mögliche Verbindungen des Festgenommenen zu ETA oder anderen bewaffneten Gruppen anführten.

European Committe for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT). Straßburg, 5. März 1996

Das "Europäische Komitee zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe" besuchte im April 1991, April 1994 und Juni 1994 spanische Gefängnisse, ihr Bericht konnte jedoch aufgrund der fehlenden Zustimmung seitens der spanischen Regierung erst im März 1996 veröffentlicht werden. Die bei allen Besuchen übereinstimmend am häufigsten festgestellten Foltermethoden waren: Erstickung durch Überstülpen einer Plastiktüte, Elektroschocks an Genitalien, Mund oder Füßen, Untertauchen des Kopfes in Wasser, harte Stockschläge auf den in eine Decke gehüllten Körper, Schläge mit Büchern, besonders Telefonkatalogen, auf den Kopf, Drohung mit Exekution oder schwerer Verletzung des Gefangenen oder anderer Personen. Die meisten, aber nicht alle Folteropfer seien aufgrund terroristischer Straftaten festgenommen worden, die meisten Folterungen seien in Einrichtungen der Guardia Civil und der Policia Nacional geschehen, so der Bericht des CTP.

Aber auch in einigen der besuchten Gefängnisse, besonders in Alcalá Meco, wurden der Untersuchungskommission zahlreiche Fälle von Mißhandlungen und Folterungen bekannt. So sprühten Gefängnisbedienstete in Alcalá Meco häufig Betäubungsgas in die Zellen, um diese dann mit Gasmaske zu betreten, den Gefangenen mit Handschellen an einen fest installierten Metallring unter dem Bett zu ketten und anschließend zu schlagen. Obwohl das CTP dazu aufgefordert hatte, waren diese Metallringe nicht entfernt worden.

United Nations Human Rights Committee. New York, 3. April 1996

Die UN- Menschenrechtskommission zeigte sich über die zahlreichen Berichte über Folterungen an des Terrorismus verdächtigen Personen besorgt. Die Kommission prangerte besonders an, daß die Folterungen nicht systematisch untersucht und der Folter angeklagte Sicherheitskräfte oft nicht verfolgt werden. Die Folterer wurden in sehr wenigen Fällen für lange Zeit vom Dienst suspendiert. In den wenigen Fällen, in denen Täter zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, mußten sie ihre Strafe nur selten antreten oder wurden begnadigt, so der Kommissionsbericht.. Aussagen, die unter Zwang zustandegekommen sind, würden nicht konsequent von Gerichten zurückgewiesen. Die Kommission zeigte sich besorgt über die Aufrechterhaltung von Sondergesetzen, die es erlauben, Mitglieder bewaffneter Gruppen in Inkommunikation zu halten und diesen Personenkreis ohne Berufungsmöglichkeit vor der Audiencia Nacional zu verurteilen. Die Sondergesetze verstießen gegen die UN- Menschenrechtskonvention, so der Bericht.

Asociación para la Prevención de la Tortura (APT). Genf, November 1996

Die "Vereinigung für die Verhinderung von Folter" besitzt Konsultativstatus bei der UNO und hat maßgeblich an der Ausarbeitung UN-Antifolterkonvetion von 1984 und am Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter von 1987 mitgewirkt. APT beschäftigte sich in ihrem Memorandum vom November 1996 ausschließlich mit den baskischen politischen Gefangenen anläßlich des von dieser Gruppe am 9.9.1996 begonnenen Hungerstreiks. APT prangerte an, daß die Haftbedingungen dieser Gefangenen nicht mit den Menschenrechten in Einklang stünden. So sei mehr als ein Zehntel dieser Gefangenengruppe in nordafrikanischen Kolonien inhaftiert. Der Bruch mit dem sozialen Umfeld und der Familie, der dadurch hervorgerufen werde, stünde im Widerspruch zu dem Ziel der Resozialisierung, das Bestandteil des spanischen Strafgesetzes wie auch internationaler Übereinkommen sei, so der Bericht. Ebenso kritisierte APT die fortgesetzte Inhaftierung schwerkranker politischer Gefangener, die ungenügenden Operationsmöglichkeiten und daß die Gefangenen während der Operationen an die Betten angekettet würden. Besorgniserregend seien auch die Übergriffe bei Verlegungen in andere Gefängnisse. Insgesamt bewertete APT die Forderungen der hungerstreikenden Gefangenen als berechtigt und empfahl der spanischen Regierung, der das Memorandum zuging, einen Dialog zu beginnen, um so extreme Protestformen seitens der Gefangenen zu vermeiden.

amnesty international. London, März 1997

In dem Dokument "Concerns in Europe July-December 1996" ("Besorgnisse in Europa") wird berichtet, daß am 8.November 1996 in Cadiz ein Kronzeuge gegen die Todesschwadrone GAL entführt und gefoltert wurde, nachdem er drei Tage zuvor in einer Aussage vor Gericht Mitarbeiter der Guardia Civil der Entführung und Ermordung baskischer Flüchtlinge im Jahr 1983 beschuldigt hatte. Die Identität des ehemaligen Geheimdienstoffiziers war geheim, da er unter dem erhöhtem Zeugenschutzprogramm des Innenministeriums stand. Er war an einer Tankstelle von mehreren Männern überwältigt worden, die ihm Handschellen anlegten und an einen Strand brachten. Dort schlugen sie ihm zusammen, drückten 22 Zigaretten auf seinem Körper aus und vergewaltigten ihn, so seine Aussage, dreimal mit einem stumpfen Gegenstand. Die Männer bedrohten ihn und seine Familienmitglieder. Abschließend stopften sie ihm die Anordnung für seinen erhöhten Zeugenschutz in den Mund und ließen ihn am Strand zurück, wo er tagsdarauf völlig hilflos aufgefunden wurde, so ai.

Weiter berichtet ai von einem Mordprozeß in Barcelona. Zwei Guardia Civiles, die im August 1994 einen Tankstellenräuber nach seiner Festnahme durch Fußtritte gegen den Kopf getötet hatten, wurden freigesprochen, da nicht feststellbar gewesen sei, welcher der Beamten den tödlichen Tritt ausgeführt hatte und ob dies auch in der Absicht geschehen sei, den Gefangenen zu töten.

Ein dritter Fall betrifft die illegale Abschiebung von 103 Personen aus afrikanischen Staaten nach Guinea-Bissau im Juni 1996. Diese hatten bei ihrem Flug in einer Militärmaschine Wasser erhalten, dem ohne ihr Wissen Beruhigungsmittel beigemischt worden waren. Einige waren mit Handschellen gefesselt und von den begleitenden spanischen Beamten geschlagen worden.

Auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hatte dieses Vorgehen scharf verurteilt, so der Bericht.

Observatoire international des prisions(OIP).Lyon, Juli 1997

Die französische Institution "Internationale Beobachtung der Gefängnisse" besitzt Konsultativstatus bei der UNO. In ihren Bericht über das vorangegangene Jahr beklagt sie im Länderrapport "Spanien", daß sich über ein Viertel der knapp 40 000 Gefangenen in Untersuchungshaft befinden, die bis zu fünf Jahren dauern könne und deshalb als illegale Inhaftierung betrachtet werden müßte. AnwältInnen hätten nicht immer die Möglichkeit, sich unüberwacht mit ihren KlientInnen zu unterhalten. Die Unterredungen würden auf der Grundlage des Artikel 51 des Strafvollzugsgesetzes aufgezeichnet, obwohl damit der gesetzlich fixierte Schutz des Berufsgeheimnisses übergangen wird, so der Bericht.

Der Bericht stellt fest, daß die baskischen politischen Gefangenen über den ganzen spanischen Staat verteilt sind und weist darauf hin, daß diese Regelung ("Politik der Verstreuung") vom Straßburger Europaparlament im Januar 1996 verurteilt worden ist. Nach wie vor würden Folter und Mißhandlungen, hauptsächlich gegenüber den baskischen politischen Gefangenen, praktiziert. Dies sei auch vom spanischen "Defensor del Pueblo" (Ombudsmann) wiederholt festgestellt worden, so OIP. Die Übergriffe blieben in der Regel unbestraft, Verurteilte würden häufig begnadigt oder früher entlassen. So beklagte der Bericht, daß im März 1996 ein Verfahren gegen zehn Guardia Civiles eingestellt wurde, die angeklagt waren, 1980 im Gefängnis von Bilbao sechs Gefangene gefoltert zu haben.

Torturaken Aurkako Taldea (TAT). Bilbao, 15. Juli 1997

Die baskische Organisation TAT ist Mitglied des Netzwerkes SOSTortura, Organisación Mundial contra la Tortura, die Konsultativ-Status bei der UNO besitzt. TAT untersucht und dokumentiert ausschließlich Fälle von baskischen BürgerInnen. In einem Bericht für das Jahr 1996 teilte TAT mit, daß 60 Personen unter dem Antiterrorismusgesetz festgenommen und in Inkommunikationshaft festgehalten wurden. 47 dieser Personen berichteten, daß sie in den Polizeiwachen gefoltert und mißhandelt worden seien. Weitere 86 Personen wurden, so TAT, ebenfalls unter dem Antiterrorismusgesetz, aber ohne Anwendung der Inkommunikation festgenommen. 74 dieser Personen klagten über Folterungen und Mißhandlungen. In einem am 15.7.1997 verfaßten Zwischenbericht für den Zeitraum 1.1.1997 bis 25.4.1997 stellte TAT die Zahl von 126 Personen fest, die unter dem Antiterrorismusgesetz und unter Anwendung der Inkommunikation festgenommen wurden, von denen 67 angaben, gefoltert worden zu sein. Unter den insgesamt 341 Personen, die in den ersten vier Monaten dieses Jahres unter dem Antiterrorismusgesetz aber ohne Inkommunikation festgenommen wurden, befanden sich, so TAT, 47 Folteropfer. Die meisten der Folteropfer haben Anzeige gestellt, einige jedoch haben dies aus Angst unterlassen.

Quelle: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/rote-hilfe/berlin/action/b_r_vega/menschen.htm

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