| Baskenland - Beilage der Zeitung »Analyse und Kritik« zum Prozess gegen Benjamin Ramos Vega am 3. und 4. September 1997 in Madrid |
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Erklärung der Internationalen Kommission zur Beobachtung des Prozesses gegen Benjamin Ramos Vega Am 3. September 1997 beginnt der Prozess gegen den von der Bundesrepublik Deutschland am 5.6.1996 an das Königreich Spanien ausgelieferten Gefangenen Benjamin Ramos Vega. Wir - zwölf Rechtsanwälte, Ärzte, Professoren, Abgeordnete, GewerkschafterInnen, JournalistInnen, Filmemacher, ehemalige Diplomaten in Spanien und MitarbeiterInnen von demokratischen Organisationen - haben uns zu einer Kommission zusammengeschlossen, um diesen Prozess zu beobachten. Die Anklage der spanischen Generalstaatsanwaltschaft gegen Benjamin Ramos Vega beruht auf Aussagen, die Polizeibeamte und Zivilgardisten von den beiden Mitbeschuldigten Agurtzane Ezberra und Felipe San Epifanio durch Folter erpreßt haben. Die Strafforderung beträgt für "Mitgliedschaft in einer bewaffneten Bande", "Lagerung von Kriegswaffen", "Sprengstoffbesitz" sowie "Fälschung von Kennzeichen" 40 Jahre Gefängnis. Während des Auslieferungsverfahrens hatte das Berliner Kammergericht festgestellt, daß "namhafte internationale Institutionen" wie die UN-Menschenrechtskommission, das Antifolterkomitee des Europarates oder amnesty international bestätigten, "daß in Spanien selbst in jüngster Zeit Beschuldigte mißhandelt und gefoltert worden sein sollen". Weiter hatte das Kammergericht zur Kenntnis genommen, "daß den hier in Betracht kommenden Mitbeschuldigten San Epifanio und Ezberra gleiches widerfahren sein soll. Dabei sollen die Foltermethoden von Schlägen über Elektroschocks, Überstülpen von Plastiktüten über den Kopf, Untertauchen in einem Wassergefäß bis zu Scheinerschießungen reichen". Deshalb knüpfte das Gericht im Urteil vom 27.12.1995 die Aus-lieferung von Benjamin Ramos Vega an die Einhaltung folgender Bedingungen durch die spanischen Behörden: 1.
eine Inhaftierung ohne Isolation und gemäß den Rechten eines
Untersuchungsgefangenen 1. Entgegen der Forderung des Berliner Kammergerichts verweigern die spanischen Behörden Benjamin Ramos Vega die Rechte eines Untersuchungsgefangenen. Obwohl er nicht verurteilt ist, sitzt er in einer Strafhaftabteilung des Gefängnisses Alcalá Meco ein, wo er zudem mehrfach isoliert wurde. Benjamin Ramos Vega ist - ohne verurteilt zu sein schon über zweieinhalb Jahre im Gefängnis. 2. Entgegen der Forderung des Berliner Kammergerichts verweigern die spanischen Behörden Benjamin Ramos Vega eine adäquate medizinische Behandlung. Monatelang wurde ihm eine ärztlich verordnete Diät sowie ein zur HIV-Therapie dringend benötigtes Medikament nicht ausgehändigt. Benjamin Ramos Vega ist auf engstem Raum gemeinsam mit Gefangenen inhaftiert, die an Infektionskrankheiten wie Tuberkulose leiden, was angesichts seiner fortgeschrittenen HIV-Infektion eine ständige Lebensgefahr bedeutet. Seine Immunabwehr hat sich in Haft um 70% reduziert. Wir befürchten deshalb, daß die spanische Justiz, ebenfalls 3. entgegen der Forderung des Berliner Kammergerichts, im Strafprozess gegen Benjamin Ramos Vega Beweismittel verwenden wird, die durch Folter erpreßt wurden. Auf das vom Kammergericht ausgesprochene Verbot, "durch Folter während der Inkommunikation erpreßte Aussagen" zu verwenden, geht die Anklageschrift der spanischen Generalstaatsanwaltschaft mit keinem Wort ein. Im Gegenteil sind dort die Beamten, die der Folterungen an den Angeklagten beschuldigt werden, als Zeugen der Anklage benannt. Was sollen diese Männer anderes berichten als das, was sie von den Angeklagten unter Folter erzwungen haben? Die zuständigen deutschen Behörden haben - trotz mehrfacher Aufforderung - bisher nicht dafür gesorgt, daß die dem spanischen Staat von der deutschen Justiz auferlegten Bedingungen eingehalten werden. Wir sehen es als notwendig an, dies als unabhängige Sachverständige zu unserer Sache zu machen. Es darf keinen Prozess auf der Grundlage von durch Folter zustandegekommen Beweismitteln geben. Folter muß bestraft werden und darf nicht vor Gericht als Beweismittel akzeptiert und so juristisch wie politisch legitimiert werden. Wir fordern: » daß im Strafprozeß gegen Benjamin Ramos Vega keinerlei Beweismittel verwendet werden, die unmittelbar oder mittelbar durch Folter zustandegekommen sind » daß Benjamin Ramos Vega angesichts seiner fortgeschrittenen HIV-Infektion freigelassen wird, um die » Möglichkeit einer angemessenen medizinischen Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Berlin, den 12. August 1997 Nicolas Becker (Rechtsanwalt, Berlin) *, Dr. med. Volker Friedrich (Psychoanalytiker, Hamburg), Dr. phil. Regina Girod (Philosophin, Vorstand des Bundes der Antifaschisten, Berlin), Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist, Bremen), Constance Lindemann (Druckerin, Vorstand der IG Medien Berlin), Prof. Dr. Norman Paech (Professor für öffentliches Recht, Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, Hamburg), Otto Pfeiffer (ehemaliger 1.Sekretär der deutschen Botschaft in Spanien) *, Volker Ratzmann (Rechtsanwalt, Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V., Berlin), Johannes Santen (Rechtsanwalt, Hamburg), Marion Seelig (MdA PDS, Berlin), Oliver Tolmein (Journalist, Hamburg) *, Peter Kleinert (Filmemacher, Köln) *Dieses ist die letzte Fassung, die jedoch zum Zeitpunkt der Endredaktion noch nicht von allen Mitgliedern der Kommission bestätigt wurde. Quelle: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/rote-hilfe/berlin/action/b_r_vega/prozerk.htm |
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